Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Vermietung von Hüpfburgen und Spielgeräten

 

 

Vertrag

  • Der Vertrag besteht zwischen dem angegeben Besteller der bzw. dessen Vertreter(n) der Auftragsbestätigung, im folgenden Mieter und dem Partyverleih-RLP im folgenden Vermieter genannt.

 

Vertragsgegenstand

  • Gegenstand des Vertrages ist die Anmietung der in der Auftragsbestätigung näher bezeichneten Hüpfburg oder Spielgerät.

 

Transport, Auf-/Abbau

  • Der Transport, sowie Auf- und Abbau erfolgt durch den Mieter.
  • Termine, Abhol- und Rückgabeadresse sind in jedem Fall verbindlich.
  • Der Vermieter übergibt dem Mieter die umseitige Mietsache in sauberem, technisch einwandfreiem und funktionsfähigem Zustand, ohne erkennbare Mängel.
  • Sollten bei Aufbau oder Inbetriebnahme Mängel festgestellt werden, so ist der Vermieter unverzüglich zu informieren und die Mietsache nicht zu benutzen.
  • Der Mieter hat die Mietsache mitsamt dem Zubehör, so wie er sie erhalten hat, in mangelfreiem Zustand zurückzugeben.

 

Benutzung

  • Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache umsichtig, schonend und sachgemäß zu benutzen. Im Weiteren verpflichtet der Mieter sich, alle Vorschriften und technischen Regeln der Mietsache zu beachten.

 

Haftung

  • Der Vermieter übernimmt keine Haftung und keinen Schadensersatz für Unfälle, Sach- und Personenschäden, die bei der Benutzung der Mietsache entstehen.
  • Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach- und Personenschäden, die mit dem Gebrauch der Hüpfburg entstehen können.
  • Der Mieter haftet für Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung und ihm werden die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverlust oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

 

Gebrauchs und Sicherheitshinweise Hüpfburg:

  • Die Benutzung der Hüpfburg ist ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet.
  • Benutzung auf eigene Gefahr.
  • Die Hüpfburg ist am Boden zu befestigen bzw. zu verankern.
  • Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hüpfburg ordnungsgemäß gesichert ist.
  • Die Hüpfburg ist ausschließlich mit Socken oder Barfuß zu betreten.
  • Zusammenstoßen oder Herausfallen sollte durch die beaufsichtigende Person unterbunden werden.
  • Jegliches Kämpfen oder Ringen sind untersagt.
  • Es ist verboten Speisen, Getränke, Süßigkeiten, Kaugummis etc. mit auf die Hüpfburg zu nehmen.
  • Spitze/Scharfe Gegenstände jeglicher Art dürfen nicht mit auf die Hüpfburg genommen werden und sind vorher aus den Taschen zu entfernen.
  • Auf Innen- und Außenwände darf nicht geklettert werden.
  • Die Netze sind ausschließlich zum Schutz - an diese darf sich nicht gehangen oder reingelegt werden.
  • Die Hüpfburg ist ausschließlich für Kinder gestattet.
  • Die maximale Belegung der Hüpfburg ist der Information der jeweiligen Hüpfburg zu entnehmen.
  • Bei Ausfall des Gebläses oder Druckverlust ist die Hüpfburg sofort zu räumen.
  • Vor Inbetriebnahme sind die Wetterverhältnisse zu prüfen.
  • Die Hüpfburg darf nicht bei Sturm, Gewitter, Starkregen oder Windstärke 5 betrieben werden.
  • Die Hüpfburg ist vor Regen zu schützen (Plane oder halbseitiges Zusammenlegen, damit der Innenraum der Hüpfburg geschützt wird).
  • Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hüpfburg bei Rückgabe trocken ist, andernfalls ist eine Trocknungsgebühr von 60,- € zu leisten.
  • Der Genuss von Alkohol oder Drogen vor Benutzung der Hüpfburg ist untersagt.

 

Zahlung

  • Die Zahlung erfolgt bei Abholung in Bar. Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer. Eine Rechnung wird dem Mieter ausgehändigt.

 

Gültigkeit

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Hüpfburgen und Spielgeräten gelten für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die sie in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Partyverleih-RLP

Hauptstraße 3a

67744 Medard

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